Jede Baustelle birgt ein besonders hohes Gefahrenpotenzial hinsichtlich der Schäden, die Dritten an ihrer Gesundheit, ihrem Vermögen oder ihren Sachen entstehen können. Für die Regulierung solcher Schäden ist grundsätzlich der Bauherr verantwortlich. Daher sollte der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung für die Zeit der Bauphase absolut obligatorisch sein.
Ein solcher Schaden könnte beispielsweise dann auftreten, wenn beim Eindecken des Daches Ziegel herunterfallen und ein geparktes Fahrzeug beschädigen. In diesem Fall kann man dem Bauherren nur wünschen, rechtzeitig eine entsprechende Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.
Wichtig zu wissen ist, dass der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung in der Regel erst dann notwendig ist, wenn die gesamte Bausumme über einer Grenze von 50.000 Euro liegt. Bei Baumaßnahmen mit geringerem Wert - wie beispielsweise der Anbau eines Wintergartens oder der Bau einer Garage - ist der separate Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung meist nicht notwendig, da die private Haftpflichtversicherung Schäden bis zu der genannten Höhe grundsätzlich übernimmt.
Beim kompletten Neubau einer Immobilie wird diese Summe allerdings nahezu immer überschritten. Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung kann also jedem Bauherren wärmstens empfohlen werden. Sie sichert ihn übrigens nicht nur für die entstehenden Kosten der genannten Schäden ab, sondern kann darüber hinaus auch als Rechtschutzversicherung dienen. Dies könnte beispielsweise dann notwendig werden, wenn Schadensersatzansprüche an den Bauherrn herangetragen werden, die im Verdacht stehen, unberechtigt zu sein. In diesem Fall wird die Bauherrenhaftpflichtversicherung sämtliche Kosten für das Einschalten von Gutachtern und Anwälten sowie für den Prozess selbst übernehmen. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Schaden zwar offensichtlich vom Bauherren verantwortet werden muss, sich die beteiligten Parteien aber über die Schadenshöhe nicht einigen können und im Anschluss ein Gericht mit der Klärung des Falles beauftragen.
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