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Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Wenn Tiere auf dem eigenen Grundstück gehalten werden, kann es nicht nur zu Schäden am Gebäude oder dem eigenen Hausrat kommen, sondern auch zu Schäden an der Gesundheit, den Sachen oder dem Vermögen Dritter. Man stelle sich nur die Situation vor, dass der eigene Hund den Postboten beißt und diesem damit einen körperlichen Schaden zufügt. Ebenso könnte es vorkommen, dass Besucher Ihres Hauses durch die dort vorhandenen Haustiere einen Schaden erleiden.

Für all diese Fälle ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ratsam. Sie springt immer dann ein, wenn das Haustier einem Dritten einen Schaden zugefügt hat. Wie bereits erwähnt, kann es sich dabei sowohl um Schäden an der Gesundheit als auch um solche am Vermögen oder den Sachen des Geschädigten handeln.

Wichtig zu wissen ist, dass die Tierhalter-Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur Schäden abdeckt, die bei Dritten entstehen. Schäden am eigenen Eigentum oder der eigenen Gesundheit werden durch diese Versicherungsform nicht abgedeckt. Sollte der Hund also die Einrichtung Ihres Hauses beschädigen, so wird dafür die Tierhalter-Haftpflichtversicherung nicht aufkommen. Es besteht jedoch bei vielen Gebäude- und Hausratversicherungen die Möglichkeit, spezielle Zusatzpolicen für Tierhalter mit in den Vertrag aufzunehmen.

Anders bei gemietetem Wohneigentum: Hier springt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung sehr wohl auch für Schäden ein, die am Gebäude oder an den dem Vermieter gehörenden Teilen der Wohnungseinrichtung entstehen. Ein Beispiel: Die Mietwohnung ist mit Parkett ausgestattet, das durch die Krallen eines Hundes zerkratzt wird. In diesem Fall wird die Tierhalter-Haftpflichtversicherung des Mieters einspringen und für den Schaden aufkommen. Oder ein weiteres Beispiel: Sie wollen Ihren Hund ins Büro mitnehmen. Da ist das Vorweisen einer Hundehaftpflichtversicherung einfach notwendig. Denn ohne Versicherung würden Sie Ihren Arbeitgeber nie überzeugen können, welche Vorteile es hat, den Hund ins Büro mitzunehmen. Und immer mehr Arbeitgeber gewinnen dieser Idee einen Bürohund zu haben etwas ab.

Grundsätzlich muss eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung immer auf das jeweilige Haustier abgestimmt werden. Viele Versicherer schließen in ihrem Tarif lediglich kleinere Haustiere bis zur Größe einer Katze beziehungsweise eines kleinen Hundes ein, wer größere Haustiere halten will, muss dann eine spezielle Police wählen.


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