In der Regel sind Schäden durch Glasbruch in jeder Gebäudeversicherung enthalten. Der Abschluss einer separaten Glasversicherung ist also für die meisten Besitzer von privat genutztem Wohneigentum nicht notwendig.
Wer jedoch ein Gebäude gewerblich nutzt oder dieses zu Kapitalanlage angeschafft hat, wodurch es anschließend für längere Zeit leer steht, sieht sich grundsätzlich mit ganz anderen Risiken konfrontiert, als der private Immobiliennutzer. Gewerblich genutzte Gebäude verfügen oftmals über sehr große Glasfronten, bei denen die Gefahr von Beschädigungen viel größer ist, als bei einem normalen Wohnhaus mit handelsüblichen Fenstern und Türen. Bei leer stehenden Immobilien besteht darüber hinaus immer die Gefahr von Schäden durch Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus, wobei aus Glas bestehende Gebäudeteile wie Fenster etc. oftmals am stärksten gefährdet sind.
Für die Besitzer von gewerblich genutzten oder zur Kapitalanlage angeschafften Immobilien kann der Abschluss einer separaten Glasversicherung also durchaus sinnvoll sein. Dabei sind in der Regel alle Schadensarten mit versichert - egal, ob diese durch Dritte oder auch durch die Unachtsamkeit des Besitzers beziehungsweise seiner Mitarbeiter verursacht wurden.
Wichtig zu wissen ist, dass in einer Glasversicherung in der Regel ausschließlich Schäden in Form von Glasbruch enthalten sind. Wird das Glas nicht vollständig zerstört, sondern erhält lediglich Risse, Kratzer oder ausgebrochene Stücke, so wird die Versicherung in den meisten Fällen dafür nicht aufkommen. Bei vielen Gesellschaften besteht jedoch die Möglichkeit, auch solche Schäden gegen Aufpreis mit in den Versicherungsvertrag aufzunehmen. Insbesondere für gewerbliche Gebäude mit Kundenverkehr kann dies sehr sinnvoll sein.
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