Die Wohngebäudeversicherung - oftmals auch einfach nur als Gebäudeversicherung bezeichnet - ist für Immobilienbesitzer absolut obligatorisch. Sie dient der Absicherung des gesamten Gebäudes sowie dem Grund und Boden, auf dem dieses steht. Dabei deckt die Wohngebäudeversicherung sowohl Elementarschäden als auch Schäden z. B. durch Vandalismus oder ähnliches ab. Auch Schäden, die durch Einbruch und/oder Diebstahl entstehen, sind durch diese Versicherung abgedeckt.
Bleiben wir zunächst bei den Elementarschäden. Diese können zum Beispiel durch Feuer, Hochwasser, Leitungswasser, Sturm, Blitzschlag oder Hagel verursacht werden. In der Regel sind all diese Elementarereignisse durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass in einigen Gegenden in Deutschland, die besonders für bestimmte Arten von Elementarschäden gefährdet sind, keine ausreichende Deckung durch eine normale Wohngebäudeversicherung besteht. In diesem Fall müssen zusätzlich spezielle Elementarschadenversicherungen abgeschlossen werden, die wir Ihnen im Rahmen dieser Webseite noch genauer vorstellen werden.
Neben dem Gebäude selbst sind durch eine Wohngebäudeversicherung auch alle daran angeschlossenen Nebengebäude sowie das gesamte Grundstück versichert. Vorsicht geboten ist allerdings bei separat auf dem Grundstück befindlichen Gebäuden, wie beispielsweise Gartenhütten oder Garagen, die nicht direkt an das Haus angeschlossen sind. Hier handhaben die Versicherungsgesellschaften die Haftung unterschiedlich - bei einigen sind diese Gebäude mit im Versicherungsschutz enthalten, bei anderen dagegen nicht. Im letzteren Fall können sie meist gegen Aufpreis mitversichert werden.
Wie bereits erwähnt, gehört die Wohngebäudeversicherung zu den wichtigsten Versicherungsformen für Immobilienbesitzer. Ihr Abschluss ist nicht nur ratsam, sondern oft zwingend notwendig, da viele Finanzierer zunächst den Abschluss dieser Versicherung verlangen, bevor sie die Finanzierung absegnen.
Im Schadensfall wird die Versicherung zunächst einen Gutachter einschalten, der die genaue Schadenshöhe ermittelt. Ergibt sich daraus ein Totalschaden für das betreffende Gebäude, hat der Versicherte grundsätzlich den Anspruch auf die Auszahlung des Zeitwertes. Der Zeitwert ist jedoch nicht gleich dem Neuwert, welcher meist wesentlich höher liegt. Diesen erhält der Versicherte jedoch nur dann ersetzt, wenn er nach einem Totalschaden das betreffende Gebäude wieder neu aufbaut und dem Versicherer darüber einen Nachweis erbringt.
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