Eine Photovoltaikanlage stellt immer eine große Investition dar, die leicht von 20.000 Euro bis 50.000 Euro reichen kann. Dieser immense Wert kombiniert sich einer Betriebszeit, die über Jahrzehnte reicht. In dieser Zeit muss sich die Anlage refinanzieren und soll darüber hinaus noch Gewinn abwerfen. Jeder Tag, den die Anlage ausfällt, oder mit verminderter Leistung arbeitet, ist ein finanzieller Verlust. Die Einflüsse, die dazu führen können, sind sehr vielfältig. Sie reichen vom natürlichen Materialverschleiß über Witterungsschäden bis hin zu Systemfehlern, die den Ausfall der Anlage bedingen können. Deswegen ist es sinnvoll, jede Möglichkeit der Absicherung einer Photovoltaikanlage zu nutzen.
Als erstes kommen dafür natürlich die Garantien des Herstellers in Betracht. Für eine Leistung von 90 % werden bereits Zeiträume von 20 Jahren garantiert, bei 80 % geht es bis 30 Jahre. In der Regel halten solcherart gut gefertigte Module natürlich viel länger und besteht kein Grund zur Annahme, dass sie nach auch 40 Jahren keine Leistung mehr bringen sollten. Was den Ertrag anbelangt, ist beim Kauf der Vergleich der Leistungstoleranzen (bei gleicher Langzeitgarantie) erheblich wichtiger. Bis zu 10 % unter der angegebenen Nennleistung sind akzeptabel, besser sind natürlich geringere theoretische Leistungseinbußen von 0 % bis 5 %. Etliche Hersteller bieten ihre Fabrikate auch mit Plustoleranzen an, so dass der Betreiber sogar einen höheren Ertrag realisieren kann, als sich mit der angegebene Nennleistung kalkulieren lässt.
Diese Leistungsgarantien sind jedoch auch mit bestimmten Konditionen verbunden, z.B. mit der ordnungsgemäßen Installation der Anlage oder deren fachlich einwandfreie Handhabung. Der Hersteller übernimmt immer nur eine Garantie, die sich an stimmigen Arbeitsbedingungen orientiert. Auch um diese zu gewährleisten, ist die Versicherung der PVA notwendig. Denn kein Mensch kann sich darauf verlassen, dass diese Bedingungen immer gleich bleiben. Allein die wechselnden Witterungseinflüsse eines Jahres können dazu führen, dass eine Komponente für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage nicht mehr gegeben ist.
Jeder Betreiber einer PVA gilt im Sinne der deutschen Gesetzgebung als Unternehmer. Daraus ergeben sich Vorteile, wie z.B. bei der Steuer durch Abschreibung oder der Vorsteuerabzug der Mehrwertsteuer. Auf der anderen Seite entstehen auch Pflichten, die sich z.B. aus der Gewährleistung der Sicherheit der betriebenen Anlagen ergeben. Die so genannte Betriebshaftpflicht deckt sich beim Betrieb einer PVA zu großen Teilen mit der privaten Haftpflicht. Denn jeder Hausbesitzer ist daran interessiert, dass von seinem Gebäude keine Gefährdung für Dritte ausgeht. Das gilt insbesondere, wenn sich auf dem Dach eine montierte Anlage befindet. Diese oder Teile derselben können sich viel leichter lösen als Bestandteile aus dem Baukörper und Passanten gefährden.
Die Haftpflichtversicherung sollte schon vor der Montage der PVA abgeschlossen werden. Denn gerade im Prozess des Aufbaus einer Photovoltaikanlage sind besondere Gefahrenmomente gegeben, die sich schon aus der Arbeit in größerer Höhe ergeben. Die Haftpflichtversicherung sollte so ausgelegt sein, dass sie auch als Bauherren-Haftpflicht greift. Die meisten Versicherer gewähren ihren Kunden gegen einen Aufpreis diese Versicherungsleistungen auch innerhalb einer bestehenden Haftpflichtversicherung.
Objektversicherungen haben den Sinn, Gebäude und Anlagen gegen Schäden und die Folgen daraus zu schützen. Der Schutz besteht natürlich nicht in der Abwendung der Gefahr, sondern im Ausgleich der Kosten für die Wiederherstellung (Vollkaskoversicherung). Die Risiken sind für ein Gebäude ähnlich wie für eine Photovoltaikanlage. Deswegen sind viele Versicherer bereit, auch die neu installierte PVA mit in den Versicherungsschutz aufzunehmen. Der Versicherungsnehmer sollte sich aber davon überzeugen, dass auch wirklich speziell die Elemente, die ein Risiko für seine Solaranlage darstellen, in dieser Versicherung enthalten sind. Dazu zählen der Schutz bei Diebstahl und Schäden durch Vandalismus, die Absicherung gegen Schäden, die durch Explosionen hervorgerufen werden können, der Schutz bei Blitzeinschlägen, auch wenn sie indirekt erfolgen, der Schutz bei Bränden und den Folgen der Löscharbeiten sowie der Schutz vor Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Hochwasser oder ähnlichem. Ganz wichtig ist, dass die Anlagenversicherung Schutz davor bietet, dass bei der Installation oder Bedienung aufgetretene Fehler die Funktion der Anlage beeinträchtigen oder sie unbrauchbar machen.
Wenn es zum Stillstand oder zu einer beeinträchtigten Funktionsweise der Anlage kommt, aus welchen Gründen auch immer, entsteht für den Betreiber ein finanzieller Schaden. Auch gegen diesen kann er sich versichern. Entweder kann eine solche Absicherung innerhalb der Gebäude- oder Anlagenversicherung mit vereinbart werden, oder sie wird direkt für die Anlage abgeschlossen. Bei der Höhe und Dauer der Zahlungen für Ertragsausfälle gibt es trotz der Richtlinien, die sich aus der Leistung der Anlage und dem Zeitpunkt des Ausfalls ergeben, noch erheblicher Verhandlungsspielraum. Das betrifft zum einen die Karenzfrage, also der Termin, ab wann der Ertragsausfall gezahlt wird. Das kann sofort am Tage des Schadens sein oder ein bis mehrere Tage später. Die Karenzzeit für gern für die Regelung des Selbstbehalts heran gezogen. Ersetzt werden Ausfälle aber auch nach aktueller Leistung (Jahreszeit) oder als Pauschalbetrag (z.B. 2,50 Euro pro kW am Tag). Einige Hersteller bieten die Ertragsausfallversicherung gleich im Kaufpaket der PVA mit an.
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